Ratgeber | erstellt: 23.09.2020 | zuletzt aktualisiert: 23.09.2024

Häufige Fragen zu EU-Reimport und EU-Neuwagen

Hier finden Sie Antworten!

Der Artikel erklärt häufige Fragen zu EU-Reimporten und EU-Neuwagen, beleuchtet die Vorteile wie günstigere Preise und mögliche Unterschiede bei Ausstattung und Garantie. Zudem werden Zulassung, Herstellerservice und Bedenken zur Qualität thematisiert.


In unserem Autohaus-Alltag begegnen uns viele Kunden, die an EU-Reimport-Fahrzeugen interessiert sind. Dabei ist uns aufgefallen, dass viele von Ihnen die gleichen Fragen beschäftigen. Selbstverständlich beantworten Ihnen unsere Servicemitarbeiter gerne alle Fragen rund um das Thema EU-Reimporte. Damit Sie einen noch leichteren Zugang zu den wichtigsten Informationen erhalten, haben wir in diesem Artikel die häufigsten und relevantesten Fragen gesammelt und von unseren Servicemitarbeitern beantworten lassen. Sollten nach diesem Beitrag noch Fragen offen bleiben, können Sie sich natürlich selbstverständlich jederzeit an uns wenden, entweder über das Kontaktformular unten, per Telefon oder persönlich in unserem Autohaus in Höhenkirchen.

Was ist ein EU-Neuwagen?

Ein EU-Neuwagen ist ein Auto, das wie ein für den deutschen Markt bestimmtes Fahrzeug im Herstellerwerk produziert wird, jedoch zunächst einmal nicht für diesen, sondern einen anderen Markt innerhalb der Europäischen Union bestimmt ist und auch dorthin ausgeliefert wird. Anschließend wird es nach Deutschland zurückgeführt. Dieses Vorgehen ist vollkommen legal.

Warum sind EU-Reimport Neuwagen und Tageszulassungen so günstig?

Der günstige Preis eines EU-Neuwagens hat mehrere Gründe. Zum einem erheben einige Länder hohe Luxus- oder CO2-Steuern auf Neufahrzeuge, weshalb Hersteller den Nettopreis (also den Preis ohne die landesspezifischen Steuern) senken, um auch dort attraktive Preise anbieten zu können. Beim innergemeinschaftlichen Erwerb innerhalb der EU sind jedoch nicht die Steuern des Herkunftslandes, sondern nur die des Ziellandes, also in Deutschland 19%, zu entrichten. Zum anderen ist die Kaufkraft in Ländern mit geringerem Durchschnittseinkommen geringer, weshalb dort Neuwagen günstiger angeboten werden als in Ländern mit hoher Kaufkraft. Darüber hinaus beziehen Händler für EU-Neuwagen in der Regel nicht nur ein, sondern direkt eine größere Menge an Fahrzeugen, wodurch sie mit den Herstellern einen Mengenrabatt aushandeln können, der dann auch an den einzelnen Endkunden weitergegeben wird.

Hat ein EU-Neuwagen Garantie?

Ja, denn die Herstellergarantie eines Neuwagens gilt nach den gesetzlichen Regelungen europaweit. Das heißt, dass man bei einem EU-Neuwagen im Vergleich zu einem deutschen Neuwagen keine Abstriche bei der Garantie machen muss. Es kann vorkommen, dass die Herstellergarantie mit der Auslieferung beim ausländischen Händler beginnt und so um 2 oder 3 Wochen verkürzt wird oder bereits durch eine Tageszulassung begonnen hat. Hierauf wird man als Käufer jedoch aufmerksam gemacht. Garantiearbeiten an einem EU-Neuwagen kann und muss jeder Vertragshändler der betreffenden Marke durchführen, vorausgesetzt natürlich die Garantiebedingungen wie z. B. Wartungsintervalle werden eingehalten.

Haben EU-Neuwagen eine schlechtere Qualität?

Nein, EU-Neuwagen sind nicht von schlechterer Qualität als deutsche Neuwagen. Sie laufen in der Regel vom gleichen Band wie ein für den deutschen Markt vorgesehener Neuwagen. Durch den hohen Grad der Automatisierung bei der Produktion von Autos und die einheitlichen Richtlinien innerhalb der Europäischen Union besitzen alle Neuwagen, egal für welches Land bestimmt, die gleiche Qualität und zum Beispiel auch die gleiche Menge an Hohlraum- oder Unterbodenschutz.

Wo kann ich mit meinem EU-Reimport Fahrzeug zur Inspektion?

Mit einem EU-Reimportfahrzeug kann man für die vorgeschriebenen Wartungsarbeiten und Inspektionen jede Vertragswerkstatt des Herstellers und jede freie Werkstatt aufsuchen. Hier ist darauf zu achten, dass die Arbeiten, wie bei einem deutschen Fahrzeug, nach Vorgaben des Herstellers durchgeführt werden, sodass die eventuell noch vorhandene Herstellergarantie nicht verfällt.

Kann ich einen EU-Neuwagen nach meinen Wünschen zusammenstellen?

Ja, neben der Möglichkeit, sein Wunschfahrzeug aus einer großen Anzahl an sofort oder kurzfristig lieferbaren Fahrzeugen zu wählen, gibt es auch die Möglichkeit, sich den EU-Neuwagen nach seinen Wünschen zusammenzustellen. Hier ist es in den meisten Fällen auch möglich, die gleiche Ausstattung wie bei einem deutschen Neuwagen zu konfigurieren.

Kaufe ich meinen EU-Reimport nach deutschem Recht?

Der Kauf eines Gegenstandes, wie zum Beispiel eines Neuwagens, erfolgt immer nach dem Recht des Landes, in dem der Verkäufer sitzt. Möchte man sein Fahrzeug also selbst re-importieren, kauft man dieses nach dem Recht des Landes, in dem man es kauft. Einfacher ist hier der Weg über einen Händler, der sich auf EU-Neuwagen spezialisiert hat. Hier kaufen Sie Ihren Neuwagen nach deutschem Recht.

Ist die Zulassung eines EU-Neuwagens kompliziert?

Nein, die Zulassung eines EU-Neuwagens geht ähnlich vonstatten wie die eines deutschen Neuwagens. Zum einen wird das COC-Papier benötigt, worüber alle Neuwagen innerhalb der Europäischen Union verfügen. Ebenfalls wichtig ist die sogenannte Fahrgestellnummer-Identifizierungsprüfung, die nach einer Besichtigung des Fahrzeuges und der Papiere durch eine amtliche Prüfstelle wie dem TÜV oder der Zulassungsstelle ausgestellt wird und bestätigt, dass die Fahrgestellnummer in den Papieren mit der am Fahrzeug eingetragenen übereinstimmt. Neben den üblichen Dokumenten wie einem Personalausweis und der elektronischen Versicherungsbestätigung (EVB) sind noch die Fahrzeugrechnung (ausgestellt auf den zukünftigen Fahrzeughalter) und eine Bestätigung des importierenden Händlers über den bisherigen Zulassungsstand des Fahrzeuges im EU-Ausland erforderlich.

Jetzt passende EU-Neuwagen finden!

EU-Neuwagen Angebote

Sprechen Sie uns an - wir stehen Ihnen jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Fahrzeugverkauf

08102 80944 Mo - Fr:9:00 - 18:00 Uhr Sa:9:00 - 13:00 Uhr

Service

08102 8090 Mo - Do:7:30 - 17:00 Uhr Fr:7:30 - 15:00 Uhr
Anschrift: Ottobrunner Str. 3, 85635 Höhenkirchen bei München

Anfrage stellen

* Pflichtfelder