Häufige Fragen zu EU-Reimportfahrzeugen
Hier finden Sie Antworten!
Manche Fragen tauchen in unserem Autohaus-Alltag immer wieder auf. Deswegen finden Sie in diesem Artikel eine Übersicht mit den wichtigsten Fragen und Antworten zu EU-Reimporten.
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Nikola Tesla ist einer der wichtigsten Wegbereiter der heutigen Elektromobilität. Von seinen Erfindungen profitieren wir heute mehr denn je.
2020 jährte sich die Geburtsstunde des japanischen Automobilherstellers Mazda zum 100. Mal - am 30. Januar 2021 endete das Jubiläumsjahr. Zum Abschluss präsentieren wir Ihnen noch einmal Special Moments aus 100 Jahren Mazda.
Reifendruckkontrollsysteme (RDKS) sind seit 2014 von der EU gesetzlich vorgeschrieben. Hier erfahren Sie, welche Arten es gibt, was man beachten muss und viele weitere hilfreiche Tipps und Tricks.
Immer mehr Autos rosten bereits nach kurzer Zeit – darunter auch Neuwagen. Warum das so ist und was Sie dagegen tun können, erfahren Sie in diesem Artikel.
E-Autos können auch an Ladesäulen in der eigenen Garage oder im Carport bequem aufgeladen werden. In diesem Artikel erfahren Sie alles rund um das Thema E-Auto Laden von zu Hause aus.
Die Basis für das moderne, nachhaltige und schicke Elektro-Auto wurde vor über 200 Jahren gelegt und hat bis zum heutigen Tag eine spannende Lebens- und auch Leidensgeschichte hinter sich.
Manche Fragen tauchen in unserem Autohaus-Alltag immer wieder auf. Deswegen finden Sie in diesem Artikel eine Übersicht mit den wichtigsten Fragen und Antworten zu EU-Reimporten.
Das System zur laufenden Überprüfung des Reifendrucks ist seit einigen Jahren gesetzlich verpflichtend. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Arten von RDKS es gibt, was man beachten muss und vieles mehr.
Der Begriff „Bestellfahrzeug“ kursiert immer wieder in Verkaufs- und Beratungsgesprächen. Er hängt irgendwie mit Neuwagen und Tageszulassungen zusammen. Aber was steckt eigentlich dahinter?
Über 30.000 Fahrzeuge passen nicht auf unseren Hof – aber auf unsere Homepage! Selbstverständlich erledigen wir in München und den umliegenden Landkreisen auf Wunsch auch die Zulassung für Sie.
Mit unseren langjährigen Partnern Bank11 und Santander bieten wir Ihnen faire & kompetente Beratung sowie attraktive Zinssätze ab 1,99% bei Laufzeiten bis zu 96 Monaten. Verschaffen Sie sich größeren finanziellen Spielraum für weitere Anschaffungen und nach Ablauf der Finanzierung gehört das Fahrzeug Ihnen!
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1 Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der gegenwärtigen geltenden Fassung) ermittelt. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffs bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emission eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Abweichende Werte können sich in der Praxis auch durch Umwelteinflüsse, Straßen- und Verkehrsverhältnisse sowie Fahrzeugzustand, zusätzliche Ausstattung und Fahrzeugbeladung ergeben.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und gegebenenfalls zum Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der auch an allen Verkaufsstellen und bei der Firma Auto Eder München Zweigniederlassung der Auto Eder GmbH Ottobrunner Straße 3 85635 Höhenkirchen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
Informationen zu den Verbrauchs- & Schadstoffangaben: Vereinzelten Fahrzeugen liegen keine NEFZ-Angaben zugrunde. Bitte Berücksichtigen Sie dies bei der Kaufentscheidung und machen Sie sich die WLTP-Werte zu nutzen. Werden nur die WLTP-Werte angegeben, ist auch die Zurverfügungstellung des Energieeffizienslabels (PKW-EnVKV) nicht möglich, da dies auf Grundlage der NEFZ-Werte berechnet wird. Weitere Informationen finden Sie HIER.
2 CO2-Effizienz, auf der Grundlage der gemessenen CO2-Emissionen unter Berücksichtigung der Masse des Fahrzeugs ermittelt.
Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.